IGS Hamm/Sieg

Aufgaben:

6 Schulbuchausschuss
6.1 An jeder allgemeinbildenden öffentlichen Schule … ist zur Entscheidung über die Einführung von Schulbüchern für die Klassenstufen 1 bis 10 ein Schulbuchausschuss zu bilden.  

6.2 Die Schulbuchausschüsse der einzelnen Schulen bestehen aus je drei Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Grundschulen aus je drei Vertretern der Lehrkräfte und der Eltern sowie der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Vorsitzenden der betroffenen Fachkonferenzen nehmen mit beratender Stimme teil.  


6.5 Die Vertreter der Gruppen und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden jeweils von der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat und der Klassensprecherversammlung bzw. der Schülerversammlung gewählt.  

6.6 Den Vorsitz im Schulbuchausschuss führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Stellvertretung im Vorsitz richtet sich nach der Stellvertretung im Amt.  

6.8 Die Mitgliedschaft in einem Schulbuchausschuss dauert zwei Schuljahre. Eine wiederholte Wahl derselben Mitglieder ist zulässig, wenn für sie die Voraussetzungen fortbestehen.  

6.9 Die Mitgliedschaft in einem Schulbuchausschuss endet vorzeitig, wenn die Zugehörigkeit zur Schule fortfällt oder das Amt niedergelegt wird. Die Niederlegung des Amtes ist schriftlich gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Schulbuchausschusses zu erklären.  

6.10 Ist ein Mitglied des Schulbuchausschusses verhindert, nimmt die Vertretung an der Sitzung teil. Für ein ausgeschiedenes Mitglied rückt die Stellvertretung nach.  

6.11 Sachkosten für die Schulbuchausschüsse sind als Kosten im Sinne des § 62 Abs. 2 SchulG vom Schulträger der Schule aufzubringen, die den Vorsitz führt. Soweit im Zusammenhang mit der Arbeit der Schulbuchausschüsse Reisekosten anfallen, finden für Lehrkräfte die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes Anwendung.  

6.12 Der Schulbuchausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die sich nach den durch das Schulgesetz festgelegten Verfahrensgrundsätzen (§ 39 SchulG) richtet.  

6.13 Den Mitgliedern der Schulbuchausschüsse ist Gelegenheit zu geben, sich mit den zur Entscheidung anstehenden Schulbüchern vertraut zu machen.  

6.14 Über die Beschlüsse des Schulbuchausschusses sind Beschlussprotokolle zu führen. Die Protokolle sind fünf Jahre lang aufzubewahren.  

Verwaltungsvorschrift über die Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln vom 25. 5. 1993 – 942 Tgb.Nr. 888 (Amtsbl. S. 436)


Gewählte Mitglieder der Eltern für den Schulbuchausschuss: 

Frau Stefanie Wader

Herr Andreas Schlak

Frau Katja Burbach

Herr Waldemar Richert

Frau Meike Waltener

Herr Georg Fuchs

Gewählte Mitglieder der Schüler für den Schulbuchausschuss:

Gewählte Mitglieder der Lehrer für den Schulbuchausschuss:

Vertreter:

Kategorien: schulgremien