Anmeldung
Hier geht es los: Förderverein – Mitgliedschaft
Sie finden das Beitrittsformular auch direkt hier: PDF-Anmeldeformular
Anschrift
Unsere Anschrift:
Integrierte Gesamtschule
z. Hd. Förderverein
Martin-Luther-Straße 2
57577 Hamm/Sieg
Anschriftsänderung
Im Falle einer Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer E-Mail-Adresse informieren Sie uns bitte umgehend.
So ersparen Sie uns unnötigen Ärger, Zeit und Geld.
Bitte senden Sie uns einfach eine E-Mail: foerderverein@igs-hamm-sieg.de, oder senden Sie uns einen Brief: IGS, Förderverein, Martin-Luther-Str. 2, 57577 Hamm / Sieg, oder rufen Sie eines unserer Vorstandsmitglieder an: Förderverein – Kontakt
Anträge
siehe Dokumente zum Download
Austritt
siehe Kündigung der Mitgliedschaft
Bankverbindung
Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE54 5735 1030 0110 0476 44
SWIFT-BIC: MALADE51AKI
Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12 EURO im Jahr, freiwillig können – und sollen – Sie natürlich gerne mehr geben.
Schon ab einem Jahresbeitrag von 20 EURO senden wir Ihnen auf Wunsch jährlich eine Zuwendungsbescheinigung über den Mitgliedsbeitrag zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt jährlich, jeweils zwischen dem 5. und dem 10. Februar unter Angabe der Mandatsreferenz (Mitgliedsnummer) und unserer Gläubiger-ID: DE90ZZZ00000016100.
Beitritt
siehe Anmeldung
Eintrittsalter
Das Mindestalter für den Erwerb der Mitgliedschaft beträgt 16 Jahre.
E-Mail Adresse
Warum fragen wir auf dem Beitrittsformular nach Ihrer E-Mail Adresse?
1.Sie erleichtern unsere Arbeit erheblich, wenn wir Ihnen Informationen des Vereins (z. B. Einladungen zu Mitgliederversammlungen) per E-Mail zusenden können
2.Sie ersparen dem Verein Portokosten. Geld, das wir besser in unsere Kinder investieren können.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen keine Werbung, Spam- oder Phishing-Mails zusenden. Auch geben wir Ihre Adresse nicht an Dritte weiter.
Im Falle einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse informieren Sie uns bitte umgehend.
So ersparen Sie uns unnötigen Ärger, Zeit und Geld.
Bitte senden Sie uns einfach eine E-Mail: foerderverein@igs-hamm-sieg.de, oder senden Sie uns einen Brief: IGS, Förderverein, Martin-Luther-Str. 2, 57577 Hamm / Sieg, oder rufen Sie eines unserer Vorstandsmitglieder an: Förderverein – Kontakt
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
siehe auch Kündigung der Mitgliedschaft
Förderanträge
Alles über mögliche Förderungen durch den Verein finden Sie unter: Förderverein – Anträge
Gemeinnützigkeit
Der Förderverein ist vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg gemäß §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 07 AO wegen der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.
Der Förderverein ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gläubiger-ID
Unsere Gläubiger-ID lautet: DE90ZZZ00000016100. Diese ID wird bei der Abbuchung des Beitrags von Ihrem Konto stets angegeben.
Gründung des Vereins
Die Gründungsversammlung des Vereins fand am 3. Mai 1995 statt.
Kontakt
Kontakt zum Förderverein unter: Förderverein – Kontakt
Kündigung der Mitgliedschaft
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, so können Sie dies jederzeit tun. Bitte senden Sie uns einfach eine E-Mail: foerderverein@igs-hamm-sieg.de, oder senden Sie uns einen Brief: IGS, Förderverein, Martin-Luther-Str. 2, 57577 Hamm / Sieg oder an eines unserer Vorstandsmitglieder: Förderverein – Kontakt
Der Austritt wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen und wird zum nächsten Monatsende wirksam.
Bitte widerrufen Sie NICHT die Lastschrift des Jahresbeitrages. Dies ist für uns mit erheblichen Bankgebühren verbunden! Geld, das wir besser in unsere Kinder investieren können.
Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz ist Ihre persönliche 3stellige Mitgliedsnummer, die wir Ihnen nach Ihrem Beitritt schriftlich mitteilen.
Mitarbeit
Jederzeit willkommen. Siehe Förderverein – Mitarbeit
Mitglieder
Der Verein hat momentan ca. 165 Mitglieder. Da gibt es noch genügend Luft nach Oben!
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Ihr obliegt die Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins; die Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts sowie die Entlastung des Vorstandes nach Rechnungsprüfung, die Wahl der Mitglieder des Vorstandes sowie zweier Rechnungsprüfer, die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, die Beschlussfassung über die Berufung gegen die Ablehnung der Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern, die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es im Interesse des Vereins für erforderlich hält, oder mindestens 1/10 der Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Zweckes verlangen.
Die Mitgliederversammlung soll in der 1. Hälfte des Geschäftsjahres stattfinden. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und Sitzungsleiter zu unterschreiben ist.
Mitgliedsbeitrag
siehe Beitrag
Satzung
Die aktuelle Vereinssatzung (Stand: 03.12.2002) finden Sie unter: PDF-Satzung
SEPA-Lastschrift-Mandat
Mit Ihrem Beitritt erteilen Sie uns im Regelfall ein SEPA-Lastschrift-Mandat (vormals: Bankeinzugsermächtigung) zum Einzug des Mitgliedsbeitrags.
Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis: Wir bitten darum, nicht von diesem Recht Gebrauch zu machen, da dies ist für uns mit erheblichen Bankgebühren verbunden ist! Geld, das wir besser in unsere Kinder investieren können.
Kündigen Sie rechtzeitig Ihre Mitgliedschaft: siehe Kündigung der Mitgliedschaft
Spenden
Sind jederzeit willkommen. Gerne können Sie unsere Arbeit durch einmalige – oder noch besser – durch mehrmalige Spenden unterstützen. Sprechen Sie uns an.
Oder überweisen Sie Ihre Spende einfach unter Angabe des Verwendungszweckes Spende und der Angabe der kompletten Anschrift für die Zuwendungsbescheinigung auf unser Konto bei der Sparkasse Westerwald-Sieg, IBAN: DE54 5735 1030 0110 0476 44.
Wir senden Ihnen dann automatisch Ihre Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zu.
Spendenquittungen
siehe Gemeinnützigkeit
Vereinsregister
Unsere Vereinsregisternummer: Amtsgericht Montabaur VR 11401
Vorstand
Der Vorstand des Fördervereins besteht aus:
dem Vorsitzenden
dem Stellvertretenden
dem Geschäftsführer
zwei Beisitzern
der Schulleiterin der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule Integrierte Gesamtschule Hamm/Sieg
oder seiner Stellvertreterin
der Vorsitzenden des Schulelternbeirates der Schule oder seiner Stellvertreterin
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten, die nicht Aufgabe der Mitgliederversammlung sind, zu-ständig.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre.
Eine Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Bis zur Neuwahl führt der bisherige Vorstand die Geschäfte des Vereins weiter.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. Im Innenverhältnis gelten folgende Regelungen:
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Verwendung der Vereinsmittel. Der Geschäftsführer kann nur in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes über Ausgaben beschließen.
Der 1. Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes.
Es ist eine Niederschrift anzufertigen.
Alle Ämter werden ehrenamtlich geführt.
Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands finden Sie unter: Förderverein – Vorstand
Zuwendungsbescheinigungen
siehe Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
die Förderung der erzieherischen und unterrichtlichen Belange der Schule im Interesse der Kinder
die Aufrechterhaltung der in der Schule entstandenen Gemeinschaft
den Gedankenaustausch und die Kontaktpflege zwischen den an der Schule Interessierten
Aktivitäten, Hilfsmittel für Schüler und Schule zu ergänzen und zu verbessern
die Unterstützung von Schülern im Bedarfsfall bei Schulunternehmungen
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.