IGS Hamm/Sieg

Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Sturm und starkem Schneefall sowie bei extremen Sommertemperaturen stehen Sie als Erziehungsberechtigte möglicherweise vor der Frage, ob Ihr Kind die Schule aufsuchen oder zu Hause bleiben sollte.

Die Schulordnung sieht hierfür folgende Regelung vor:

„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg zumutbar ist…“

§ 33 (5) Übergreifende Schulordnung

Ob der Schulweg bei erschwerten außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen für Ihre Tochter/Ihren Sohn zumutbar ist, entscheiden Sie somit als Erziehungsberechtigte alleine.

Gelangen Sie zu der Auffassung, dass der Schulweg aufgrund extremer Wetterbedingungen für Ihr Kind nicht zumutbar ist, können Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn an diesem Tag zu Hause lassen.

Allerdings ist es notwendig, die Schule über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren.

Die Entscheidung darüber, ob der Unterricht zum Schutz der Schülerinnen und Schüler aktuell wegen der Wetterlage früher schließt (siehe verkürzter Stundenplan) oder eventuell ganz ausfällt, trifft hingegen die Schule auf der Grundlage der mit dem Schulelternbeirat getroffenen Vereinbarungen (Schulgesetz § 40 (4), ÜSchO 2018 § 33 ) und in Rücksprache mit den Busunternehmen.

Diese Vereinbarung ist für die IGS Hamm/Sieg in der Sitzung des Schulelternbeirats am 23.10.2018 nochmals diskutiert und aktualisiert worden.

Grundsätzlich sorgt die IGS Hamm/Sieg für eine verlässliche Beschulung ihrer Schülerinnen und Schüler am Vor- und Nachmittag.

Da die Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall jedoch oft kurzfristig getroffen werden muss, ist es bei winterlichen und anderen extremen Wetterverhältnissen anzuraten, die aktuellen Homepagemeldungen der IGS Hamm/Sieg zu verfolgen oder ggf. telefonisch im Sekretariat nachzufragen.

Weiterer Hinweis, der auch für das Verhalten bei extremen Wetterlagen gilt:

Sollte ein Schulbus morgens aus verschiedenen Gründen nicht pünktlich abfahren können, warten die Schülerinnen und Schüler bis 20 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit an ihrer Bushaltestelle auf den Schulbus.

Hausordnung IGS Hamm/Sieg 2016
Kategorien: schulleben